Reisedokumente und Visa

 

Reisedokumente und Visa

Sie benötigen gültige, aktuelle Personalausweise oder Reisepässe und Mehrfach-Schengen-Visa, je nach Nationalität und Ihrem Reiseplan. Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Ihrer Abreise alles bereit zu haben. Sollten Sie feststellen, dass irgendeins Ihrer Dokumentation abgelaufen ist, müssen Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrem Land wenden und sicherstellen, dass Sie gültige Dokumente erhalten. Gäste gültige Reisedokumente haben, um die Kreuzfahrt beginnen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kreuzfahrtpreis nicht zurückerstattet. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sicherzustellen, dass die Schengen-Vorschriften vollständig eingehalten werden.

Griechenland ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und hat das Schengener Abkommen ratifiziert, das die Kontrollen gemeinsamer Binnengebiete an den Luft- und Seegrenzen abgeschafft hat und es den Bürgern der Mitgliedstaaten ermöglicht, für einen kurzen Aufenthalt von bis zu drei (3) Monaten ohne Visum zu reisen. NUR ausgewählte E.U. Bürger (bitte kontaktieren Sie Ihre lokale Botschaft/Ihr Konsulat für Details) können an einer unserer Kreuzfahrten, die einen türkischen Hafen ansteuern, mit einem gültigen Personalausweis teilnehmen.

*** Für alle anderen Nationalitäten muss ein Reisepass vorgelegt werden. Ihr Reisepass wird auch für eine Reihe von Transaktionen benötigt, wie zum Beispiel Geldumtausch, etc.

Bürger einiger Länder, die keine Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sind, benötigen ein Visum für die Einreise nach Griechenland; Besucher aus diesen Ländern sollten sich weitere Informationen von den griechischen Botschaften oder Konsulaten in ihren Ländern verschaffen.

Europäischer Personalausweis und Reisepass

Wenn Sie ein griechischer Staatsbürger sind, benötigen Sie den neuesten Personalausweis (mit lateinischen Buchstaben) oder einen gültigen Reisepass. Wenn Sie ein E.U. Bürger sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen gültigen Personalausweis der Europäischen Union*** oder einen Reisepass bei sich tragen. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass reisen, vergewissern Sie sich bitte, dass mindestens zwei leere Seiten in Ihrem Reisepass vorhanden sind und dass er mindestens sechs Monate nach dem Datum der Kreuzfahrt abläuft. Keinerlei Art von Wehrpass ist ein gültiges Reisedokument.

*** Die türkischen Behörden akzeptieren nur Personalausweise aus den folgenden Ländern: Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Portugal, Griechenland und Italien.

Europäische Bürger, deren Länder oben nicht genannt sind, müssen mit einem gültigen Reisepass reisen.

Mehrfachvisum

Reisepassinhaber, die ein spezielles Visum für die Einreise in ein Land, das das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, benötigen, wie beispielsweise Griechenland, müssen ein Mehrfach-Schengen-Visum haben. Ausländische Einwohner von Griechenland aus Nicht-Schengen-Ländern benötigen eine Aufenthaltserlaubnis und müssen sich mit der ausstellenden Behörde ihrer Aufenthaltsgenehmigung beraten, um sicherzustellen, dass sie ein Drittland wie die Türkei besuchen können.

ETIAS – Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem

Ab 2021 wird die Europäische Kommission ein elektronisches Reisegenehmigungssystem, das European Travel Information and Authorization System – kurz ETIAS, einführen, das für Besucher aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, aber dennoch visumfreien Reisebestimmungen im Schengenraum folgen, gelten wird. Dies bedeutet, dass alle Nicht-EU-Bürger, die ohne Visum in die Schengenstaaten einreisen dürfen, im Voraus eine Reisegenehmigung über ETIAS beantragen müssen. Mit der Genehmigung durch ETIAS dürfen Besucher für Geschäfts- oder Urlaubsreisen in die Schengenländer einreisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten, um geschäftlichen oder touristischen Aktivitäten nachzugehen.

ETIAS ist ein elektronisches System, das entwickelt wurde, um die Sicherheit zu erhöhen, Wartezeiten an der Grenze zu verringern und die außer- und innereuropäischen Grenzkontrollen zu verstärken. Da ETIAS die Besucher einer elektronischen Prüfung unterzieht und diese registriert, können Sicherheitsrisiken in Verbindung mit Besuchern identifiziert werden, die kein Visum für die Ein- und Ausreise in die bzw. aus den 26 Staaten des Schengenraums benötigen.

Eine ETIAS-Genehmigung ist kein Visum. Sie ist eher eine visumfreie Reiseerlaubnis, ähnlich dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) der USA. Das Verfahren wird aus einem Online-Registrierungssystem bestehen, das die Identität und die Reisepassdaten der Reiseantragsteller in mehreren EU-Datenbanken prüft. Eine ETIAS-Genehmigung ist ab Genehmigungszeitpunkt drei Jahre lang gültig bzw. bis zum Ablauf des bei Antrag registrierten Reisedokuments, sollte dies früher eintreten. Die ETIAS-Genehmigung ist jedoch keine Einreisegarantie in das Zielland, da die Einreise aller Besucher dennoch Grenzkontrollen unterliegt.

Unten finden Sie eine Liste mit den Ländern/Nationalitäten, die vor der Einreise in den Schengenraum eine ETIAS-Genehmigung beantragen müssen. Bitte beachten Sie, dass eventuell weitere Länder zu der Liste hinzgbommen, bevor das System 2021 eingeführt wird.

• Albania

• Antigua and Barbuda

• Argentina

• Australia

• Bahamas

• Barbados

• Bosnia and Herzegovina

• Brazil

• Brunei

• Canada

• Chile

• Columbia

• Costa Rica

• Dominica

• El Salvador

• Georgia

• Grenada

• Guatemala

• Honduras

• Hong Kong

• Israel

• Japan

• Kiribati

• Macao

• Malaysia

• Marshall Islands

• Mauritius

• Mexico

• Micronesia

• Moldova

• Montenegro

• Nauru

• New Zealand

• Nicaragua

• North Macedonia

• Palau

• Panama

• Paraguay

• Peru

• Saint Kitts and Nevis

• Saint Lucia

• Saint Vincent

• Samoa

• Serbia

• Seychelles

• Singapore

• Solomon Islands

• South Korea

• Taiwan

• Timor Leste

• Tonga

• Trinidad and Tobago

• Tuvalu

• Ukraine

• United Arab Emirates

• United States of America

• Uruguay

• Vanuatu

• Venezuela

Reisedokumente, die Ihre Kreuzfahrt betreffen

Neben Ihren Reisedokumenten müssen Sie alle offiziellen Dokumente der von Ihnen gekauften Kreuzfahrt sowie Ihr E-Ticket oder Ihren Buchungsbeleg von Ihrem Reisebüro mitbringen.

Wir empfehlen Ihnen auch, die „Beförderungsbedingungen“ zu lesen und während der Kreuzfahrt eine gedruckte Kopie dieses Dokuments mit sich zu führen.

Unbegleitete Minderjährige (griechische Bürger)

Wenn Ihre Kinder ohne Sie, aber mit einer verwandten Begleitung, wie z.B. Tante, Onkel oder Großeltern, reisen sollen, müssen Sie gemäß Gesetz 105 eine unterzeichnete Erklärung ausfüllen und bestätigen, die besagt, dass Sie dieser Reise zugestimmt haben. Wenn ein minderjähriges Kind mit einem Personalausweis – aber ohne Reisepass – reist und nur von einem seiner Eltern begleitet wird, muss der andere nichtreisende Elternteil eine unterzeichnete Erklärung gemäß Gesetz 105 ausfüllen und bestätigen, aus der hervorgeht, dass er oder sie der Reise zugestimmt hat.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen und zur Beschleunigung des Ein- und Ausschiffungsvorgangs in jedem Hafen wird Ihr Personalausweis oder Reisepass beim Einchecken am Eincheckschalter eingereicht. Reisedokumente werden vom Ober-Zahlmeister an Bord behalten, da sie gegebenenfalls den lokalen Behörden in den verschiedenen Anlaufhäfen und insbesondere den türkischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. An allen Anlaufstellen müssen Sie nur dann Ihre persönliche Bordkarte vorlegen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Für weitere Informationen zu Ihren Reisedokumenten oder zur Unterstützung bei anderen Verfahrensfragen von Celestyal Cruises wenden Sie sich bitte an unsere Gästedienst-Abteilung unter paxserv@celestyalcruises.gr oder rufen Sie uns unter (+30) 216-400 9821 an.

Europäischer Personalausweis und Reisepass

Wenn Sie ein griechischer Staatsbürger sind, benötigen Sie den neuesten Personalausweis (mit lateinischen Buchstaben) oder einen gültigen Reisepass. Wenn Sie ein E.U. Bürger sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen gültigen Personalausweis der Europäischen Union*** oder einen Reisepass bei sich tragen. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass reisen, vergewissern Sie sich bitte, dass mindestens zwei leere Seiten in Ihrem Reisepass vorhanden sind und dass er mindestens sechs Monate nach dem Datum der Kreuzfahrt abläuft. Keinerlei Art von Wehrpass ist ein gültiges Reisedokument.

*** Die türkischen Behörden akzeptieren nur Personalausweise aus den folgenden Ländern: Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Portugal, Griechenland, Italien, Polen und Bulgarien.

Europäische Bürger, deren Länder oben nicht genannt sind, müssen mit einem gültigen Reisepass reisen.

Multiple Entry Visa

Passport holders who require a special visa to enter a country which is a signatory to the Schengen Agreement, such as Greece, must have a multiple entry Schengen visa. Foreign residents of Greece from non-Schengen countries, need a residence permit and must consult with the issuing authority of their permit to make sure they can visit a third country, such as Turkey.

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