BEDINGUNGEN, DIE FÜR DIE PASSAGIERKREUZFAHRT GELTEN.
LESEN SIE BITTE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, DENN SIE SIND FÜR ALLE KUNDEN IHRER BUCHUNG BINDEND
Unter Berücksichtigung des Erhalts des vollen Auftragspreises verpflichtet sich das Unternehmen CELESTYAL CRUISES CENTRE LIMITED der Republik Zypern (mit eingetragener Adresse Lemesos Avenue Nr. 11, 2112 Nikosia, Zypern) dazu, Reiseleistungen zu den folgenden Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) anzubieten, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags des Kunden mit dem Unternehmen in Bezug auf die vom Unternehmen zum Verkauf angebotenen Reiseleistungen darstellen.
Mit der Buchung erklärt sich der Kunde für sich selbst und im Namen aller in der Reservierung angegebenen Erwachsenen und/oder Minderjährigen (unter 18 Jahren), die Bestandteil der Buchung des Kunden sind, rechtlich dazu verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen sowie alle zusätzlichen Geschäftsbedingungen jedes unabhängigen Auftragnehmers/Lieferanten einzuhalten, die für die Buchung des Kunden gelten und ausdrücklich in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufgenommen worden sind.
Wenn die angebotene Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 ist, genießen Sie alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße und vollständige Leistung der Pauschalreise. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen, wie gesetzlich vorgeschrieben, über einen Schutz, um Ihre Zahlungen zurückzuerstatten und, falls in der Pauschalreise ein Lufttransport enthalten ist, um Ihren Rückflug im Falle der Insolvenz sicherzustellen.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 „Beförderer“: das Unternehmen Celestyal Cruises Centre Limited und das Schiff als solches (oder ein Ersatzschiff); es umfasst den eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer und/oder Charterer, ob Bareboat Charterer/Leerschiffcharterer, Zeitcharterer, Subcharterer, Manager oder Betreiber des Schiffes, und alle Beförderer im Sinne der EU-Verordnung 392/2009 und des Athener Übereinkommens.
1.2 „Beförderungsbedingungen des Beförderers“: die Standardbeförderungsbedingungen für die Seebeförderung der Passagiere und ihres Gepäcks wie auf www.celestyalcruises.com dargestellt, die von Zeit zu Zeit geändert, abgeändert oder ersetzt werden können. Diesbezügliche Änderungen jeglicher Art treten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
1.3 „Unternehmen“: das Unternehmen CELESTYAL CRUISES CENTRE LIMITED der Republik Zypern (mit eingetragener Adresse Lemesos Avenue Nr. 11, 2112 Nikosia, Zypern); es umfasst seine gegenwärtigen und ehemaligen Mutter- und Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Versicherer und Einzelversicherer, Vertreter, Angestellte, leitende Angestellte, Direktoren, Nachfolger und Beauftragte sowie das Schiff;
1.4 „Kunde(n)“: die Person und/oder Einheit, die direkt bei dem Unternehmen eine Kreuzfahrt und/oder Dienstleistungen und/oder Produkten im Rahmen dieses Vertrages bucht oder kauft; der Begriff umfasst alle Erwachsenen und/oder Minderjährigen (unter 18 Jahren) , die in der Buchung des Kunden inbegriffen sind, einschließlich der Erben und Vertreter aller Vorgenannten. Ab dem Zeitpunkt der Einschiffung wird nach diesen Geschäftsbedingungen der Kunde als Passagier bezeichnet.
1.5 „Richtlinie (EU) 2015/2302“: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen;
1.6 „Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität“: jede Person, deren Mobilität beim Transport durch körperliche Behinderung (sensorisch oder bewegungsunfähig, dauerhaft oder vorübergehend), geistige oder psychosoziale Behinderung oder Beeinträchtigung oder aus einer aus anderen Gründen verursachte Behinderung oder Beeinträchtigung oder altersbedingt eingeschränkt ist, und deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und Anpassung der für alle Kunden zur Verfügung gestellten Dienste an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.
1.7 „Beförderungspreis“: der Betrag, der für die Kreuzfahrt und/oder das Pauschalangebot und/oder die Reiseleistungen gezahlt wird; er beinhaltet keine Kraftstoffzuschlagsgebühren, Sicherheitsgebühren oder ähnliche Nebenkosten.
1.8 „Veranstalter“: die Partei, mit der der Kunde den Vertrag für die Kreuzfahrt und/oder die Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen abgeschlossen hat, der die Kreuzfahrt an Bord des Schiffes oder eines gleichwertigen Schiffes umfasst.
1.9 „Pauschalreise“: ein Vertrag mit einer Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, der in einer einzigen Vertriebsstelle erworben wurde und zu einem Inklusiv- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder berechnet wird. Der Kauf einer Ferienkreuzfahrt wird als Pauschalreise angesehen, da hier Transport und Unterkunft kombiniert werden.
1.10 “Reiseleistungen”: Transport für die Beförderung von Kunden, Unterkunft, Vermietung von Autos oder Motorrädern.
1.11 „Website“: die Webseite des Unternehmens, www.celestyalcruises.com.
2. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die vom Unternehmen über das Internet auf seiner Website zum Verkauf angeboten werden. Es wird verstanden, anerkannt und vereinbart, dass der Verkauf in der Republik Zypern abgeschlossen wird und der Vertrag aus der Online-Buchung des Kunden zwischen dem Kunden und dem Unternehmen abgeschlossen wurde und demzufolge den Gesetzen der Republik Zypern unterliegt, unabhängig von der Währung, mit der der Kunde die Buchung seiner Pauschalreise bezahlt hat. Durch den Zugriff auf und die Buchung über die Website stimmt der Kunde zu und erklärt, dass sich die Gerichte von Nikosia mit etwaigen Streitigkeiten befassen, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen entstehen können, und das Recht der Republik Zypern das anwendbare Recht ist.
3. VERTRAG
3.1 Die Beförderungsbedingungen des Beförderers werden ausdrücklich in diesen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufgenommen. Der Kunde sollte sie vorsichtig durchlesen. Die Beförderungsbedingungen des Beförderers sind auf Anfrage erhältlich oder können unter https://www.celestyalcruises.de/beforderungsbedingungen heruntergeladen werden. Die Beförderungsbedingungen des Beförderers sind auch auf dem Ticket des Kunden zu lesen.
3.2 Die Haftung des Beförderers für Tod und/oder Körperverletzung und Beschädigung/Verlust von Gepäck eines Kunden während einer Kreuzfahrt wird durch das am 13. Dezember 1974 in Athen verabschiedete Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und das dazu im November 1976 angenommene Protokoll (nachstehend „Athener Übereinkommen“) oder gegebenenfalls ab 1. Januar 2013 durch die EU-Verordnung 392/2009 geregelt. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum gemäß dem Athener Übereinkommen und der EU-Verordnung 392/2009 ist begrenzt.
3.3 Die Annahme von Buchungen hängt von der Verfügbarkeit der Plätze ab und gilt mit dem entsprechenden Vertragsschluss nur dann als abgeschlossen, wenn das Unternehmen eine Bestätigung sendet, sobald der Kunde den Kaufpreis bezahlt hat.
3.4 Werbeangebote oder Angebote, die auf der Website ansonsten besonders günstige Bedingungen bieten, unterliegen Zeit- und Verfügbarkeitsbeschränkungen gemäß den vom Unternehmen festgelegten Kriterien und nach freiem Ermessen. Sie können auch besonderen Bedingungen unterliegen. Bitte überprüfen Sie das zum Zeitpunkt Ihrer Buchung.
3.5 Bei einer einzigen Reservierung, die für mehrere in der Reservierung aufgeführte Personen vorgenommen wurde, garantiert die buchende Person, dass sie über die erforderliche Vollmacht und Zustimmung für die anderen Personen in der Reservierung verfügt, und gewährleistet zudem, dass alle vertraglichen Verpflichtungen von allen Personen in der Reservierung erfüllt werden.
3.6 Das Unternehmen akzeptiert keine Buchungen von Minderjährigen (unter 18 Jahren). Buchungen für Minderjährige müssen von ihren Erziehungsberechtigten und/oder Eltern vorgenommen werden und werden nur akzeptiert, wenn der Minderjährige mit mindestens einem seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Person reist, die die Verantwortung für den Minderjährigen voll übernimmt. Umfasst eine Buchung Minderjährige oder Personen mit Behinderungen, die nicht mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, unterliegt die Beförderung dem Einverständnis- und Freigabeformular sowie einem Formular zur Begleiterklärung, das von www.celestyalcruises.com zum Zeitpunkt der Buchung heruntergeladen werden kann und vor dem Einsteigen in das Schiff unterzeichnet werden soll und wodurch die Verantwortung für den/die Minderjährigen übernommen wird. Umfasst die Kundenbuchung Minderjährige oder Personen mit Behinderungen, die nicht mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, muss der Kunde die entsprechenden Formulare herunterladen und ausfüllen und diese per E-Mail an info@celestyalcruises.com senden.
3.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diesen Geschäftsbedingungen alternative oder ergänzende Bedingungen für besondere Vertragskategorien (wie Gruppen- oder Incentive-Reisen) hinzuzufügen. Die in jedem Einzelfall vereinbarten besonderen Bedingungen („zusätzliche Bedingungen“) gelten für den abgeschlossenen Vertrag zusätzlich zu den vorliegenden Bedingungen. Bei Unklarheiten oder Konflikten zwischen den Zusatzbedingungen und den vorliegenden Bestimmungen haben die Bestimmungen der Zusatzbedingungen (wo zutreffend) Vorrang.
4. PREIS UND ZAHLUNG
4.1 Die Preise sind pauschal und werden pro Person berechnet; sie beinhalten alle Gebühren, die ausdrücklich auf der Website und dem Buchungsformular (online oder auf einem anderen Formular) angegeben sind, die vom Kunden unterzeichnet wurden. Die Preise können steigen und fallen. Bitte überprüfen Sie zum Zeitpunkt der Buchung, welcher der aktuellste Preis für Ihren Urlaub oder Ihre Reise ist.
4.2 Der Reisepreis bezieht sich auf den für die Kreuzfahrt bezahlten Betrag, der die auf der Website aufgeführten oder Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Einrichtungen , beinhaltet, sowie alle weiteren bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Angelegenheiten (einschließlich Unterkunft, Mahlzeiten, Getränke, Unterhaltung (die alle an Bord des Schiffes angeboten werden, das die Kreuzfahrt durchführt), Landausflüge, Hafengebühren und Servicegebühren). Der Kreuzfahrtpreis schließt keine zusätzlichen Zuschläge wie etwa Preiserhöhungen aufgrund von Treibstoff- oder anderen Energiequellenkosten, Wechselkursschwankungen, zusätzlichen Hafensteuern und -dienstleistungen, staatlichen Steuern, Mehrwertsteuer („Aufpreis“) ein. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jeglichen dieser Aufpreise zu erheben, und es besteht kein Widerrufsrecht, sofern das Unternehmen den Kunden mindestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise informiert hat. Wenn der Aufpreis mehr als 8% des Gesamtrechnungsbetrags beträgt, ist der Kunde berechtigt, die Kreuzfahrt mit einer vollen Rückerstattung des gesamten bezahlten Geldes zu stornieren oder die Kreuzfahrt innerhalb der nächsten 12 Monate ohne Änderungsgebühr an einen anderen Datum zu verlegen. Der Kunde muss von dieser Option 14 Tage nach dem Datum der Ankündigung der Auferlegung des Zuschlags schriftlich Gebrauch machen. Andernfalls wird das Unternehmen davon ausgehen, dass der Kunde die Preisänderung akzeptiert. Das Unternehmen gewährt dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages eine Erstattung. Wenn der Kunde die Buchung nicht stornieren wird, kann er die vorgeschlagene Preisänderung akzeptieren.
4.3 Jegliche Dienstleistungen und Einrichtungen in Bezug auf Hotelübernachtungen, Flugtickets und Landtransporte sind optional und können entweder als Teil des All-Inclusive-Kreuzfahrtpakets oder separat erworben werden und sie sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, wenn sie für einen anderen Urlaub oder Reise erworben werden. Wenn sie separat erworben werden und nicht Bestandteil der Pauschalreise des Kunden sind, unterliegen die Buchungen des Kunden in Bezug auf diese separaten Reiseleistungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Reisedienstleister.
4.4 Wenn der Kunde nach einem Rücktritt oder einer Stornierung durch einen anderen/andere Kunden in der Buchung als alleiniger Insasse einer Kabine belassen wird, ist ein Einzelpersonzuschlag zu zahlen, es sei denn, 100% Stornogebühren dem Kunden, der auf der Buchung geblieben ist, anfallen.
4.5 Der Kunde fordert eine Buchung an, wenn er eine Reservierung auf der Website durch Ausfüllen des elektronischen Buchungsformulars vornimmt, und er bezahlt €250. Anzahlung auf den Gesamtbetrag des Fahrpreises (die „Anzahlung“) durch Übermitteln seiner Kreditkartendaten und Autorisieren der Zahlung mit der Kreditkarte des Kunden und Klicken auf das Feld „ACCEPT“. Auf diese Weise versichert der Kunde, dass er die auf der Website angezeigten Informationen und Bedingungen gelesen und verstanden hat und akzeptiert, dass sein Vertrag (einschließlich aller auf der Buchung erscheinenden Personen) diesen Buchungsbedingungen und den Beförderungsbedingungen des Beförderers unterliegt. Es wird erachtet, dass der Kunde die Buchung für sich selbst und die Personen, deren Namen auf dem elektronischen Buchungsformular angegeben sind, akzeptiert. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Anzahlung bei dem Unternehmen eingegangen und von ihm akzeptiert wurde. Der Vertragsabschluss wird durch die Rechnung belegt, die die gebuchte Kreuzfahrt bestätigt. Danach wird das Unternehmen dem Kunden eine Buchungsnummer mitteilen. Der Restbetrag des gesamten Reisepreises ist dann mindestens 30 Tage vor der Abfahrt an das Unternehmen zu zahlen. Bei verspäteter Buchung muss die vollständige Zahlung sofort nach Bestätigung der Buchung geleistet werden. Die Zahlung kann über die Website unter Verwendung der Buchungsnummer erfolgen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, damit er auf die Buchung zugreifen und die Zahlung auf dieselbe Weise wie die der Anzahlung oder durch Versenden seiner Kreditkartendaten und Autorisieren der Zahlung von der Kreditkarte für den Restbetrag per E-Mail an info@celestyalcruises.com vornehmen kann (wobei immer die Buchungsnummer des Kunden angegeben werden soll). Der Kunde darf nur dann an Bord gehen, wenn der Preis für die Kreuzfahrt und alle anderen zum Zeitpunkt der Buchung reservierten Dienstleistungen/Produkten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig bezahlt worden sind.
4.6 Für den Fall, dass ein Kreuzfahrtpreis gebucht wird, der über die Website oder die Verkaufsperson oder das Reisebüro des Unternehmens oder eine andere Quelle aufgeführt und/oder angegeben und/oder angekündigt wird und aufgrund eines menschlichen Versagens, eines Schreibfehler oder eines technischen Fehlers falsch ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den irrtümlichen Fehler zu korrigieren und den Kunden aufzufordern, den korrekten Betrag zu zahlen oder auf schriftliche Anweisung des Kunden die Buchung zu stornieren und den vom Kunden bereits bezahlten Preis vollständig zu erstatten. Unter keinen Umständen haftet das Unternehmen in irgendeiner Weise, unter anderem auch zur Einhaltung einer solchen Buchung, die sich aus dem Fehler ergibt.
4.7 Die Buchung des Kunden wird je nach seinem Herkunftsland in den folgenden Währungen berechnet:
LAND WÄHRUNG
Alle EU-Mitgliedstaaten (außer dem VK) Euro (EUR / €)
Vereinigtes Königsreich Britischer Pfund (GBP / £)
Alle anderen Länder US Dollar (USD / $)
4.8 Der Kunde haftet zu jedem Zeitpunkt für jeden im Rahmen der Buchung fälligen Preis, unter anderem für den Fall, dass das vom Kunden für die Buchung einer Kreuzfahrt bei dem Unternehmen eingesetzte Reiseveranstalter die von ihm für die Buchung gezahlten Beträge nicht an das Unternehmen überwiesen hat. Des Weiteren gilt jede Rückerstattung des Unternehmens an den Vertreter des Kunden als Zahlung an den Kunden, unabhängig davon, ob der Vertreter den Erstattungsbetrag tatsächlich an den Kunden geliefert hat.
5. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER: HOTELUNTERBRINGUNG, FLUGTICKETS, LANDTRANSPORT
5.1 Hotelunterbringung, Flugtickets und Landtransport werden von unabhängigen Auftragnehmern zur Verfügung gestellt. Dies sind örtliche Anbieter, die den örtlichen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Standards unterliegen, auf deren Grundlage die Leistung dieser Dienstleistungen bewertet wird. Wenn solche Leistungen in der Buchung enthalten sind, gilt das Paket als ausgeführt, wenn die örtlichen Gesetze und Bestimmungen befolgt werden. Solche unabhängigen Auftragnehmer treten zu keinem Zeitpunkt als Beauftragte oder Vertreter des Unternehmens auf.
5.1.2 Das Unternehmen hat oder kontrolliert keine solchen unabhängigen Auftragnehmer, es übernimmt keinerlei Gewährleistung hinsichtlich ihrer Leistung und/oder ihrer Eignung und verpflichtet sich nicht, ihre Aktivitäten zu überwachen. Das Unternehmen tritt als Vermittler für Produkten und Dienstleistungen auf, die nicht direkt von ihm bereitgestellt werden und nicht Teil des Pakets des Kunden sind. Jeder Kunde, der solche Dienstleistungen oder Tätigkeiten kauft oder in Anspruch nimmt, schließt direkt mit dem unabhängigen Auftragnehmer einen Vertrag ab und es gilt als vereinbart und akzeptiert, dass jegliche Haftung für Tod, Körperverletzung, Krankheit, emotionale Belastung, psychisches Leiden oder psychische Verletzung des Kunden oder der Verlust oder die Beschädigung von Eigentum in der alleinigen Verantwortung des Anbieters dieser Dienstleistung oder Tätigkeit liegt. Das Unternehmen ist kein Partner im Vertragsverhältnis in Bezug auf Produkten und Dienstleistungen, die von unabhängigen Auftragnehmern erbracht werden, und kann daher in keiner Weise für diesbezügliche, sich daraus ergebende oder damit zusammenhängende Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Anbieters verantwortlich sein oder gemacht werden.
5.1.3. Für alle gebuchten Dienstleistungen (Hotelunterbringung, Flugtickets, Landtransport und Landausflüge) gelten die für die Buchung des Kunden relevanten Geschäftsbedingungen des unabhängigen Auftragnehmers (einschließlich einschlägiger Stornierungsbedingungen) zusätzlich zu diesen Bedingungen und sie werden (wo zutreffend) ausdrücklich in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufgenommen.
5.1.4 Ausführliche Bedingungen für die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anfrage erhältlich.
5.2 LANDAUSFLÜGE
5.2.1 Das All-Inclusive-Kreuzfahrtpaket beinhaltet festgelegte Landausflüge. Es können keine alternativen Landausflüge angeboten werden. Das Unternehmen wird die Auswahl eines renommierten Anbieters von Landausflügen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt treffen.
5.2.2 Was die Besonderheiten bestimmter Ausflüge betrifft, sind nicht alle darunter für behinderte Kunden zugänglich. Daher empfiehlt das Unternehmen, dass die Kunden vor der Buchung der Kreuzfahrt über die Website oder seine Geschäftsstellen sich darüber informieren, ob die für sie interessanten Ausflüge für behinderte Kunden zugänglich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu beurteilen, nachdem er vom Unternehmen alle erforderlichen Informationen über die Eignung des Landausflugs für den Kunden im Hinblick auf die Bedürfnisse des Letzteren erhalten hat, ob die Landausflüge, die Teil des All-Inclusive-Kreuzfahrtpakets sind, für ihn/sie oder für den/diejenigen geeignet sind, mit dem/denen er reist.
5.2.3 Bitte beachten Sie, dass sowohl Reiserouten als auch Zeitpläne der auf der Website veröffentlichten Landausflüge und in jeglichem Material (einschließlich Broschüren), das vom Unternehmen verteilt wird, rein indikativ sind und Änderungen unterliegen können. Die Reiserouten und Zeitpläne der Landausflüge können auch aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder aufgrund von externen Faktoren, einschließlich der Wetterbedingungen und/oder betrieblichen Anforderungen der Dienstleister, Änderungen unterliegen. Das Unternehmen kann in keiner Weise für Änderungen oder Stornierungen in Bezug auf Landausflüge verantwortlich oder haftbar gemacht werden.
5.2.4 Kunden können zusätzliche Landausflüge online über die Website oder an Bord der Schiffe, die die Kreuzfahrt durchführen, erwerben.
5.2.5 Ausführliche Bedingungen für die Landausflüge sind auf Anfrage erhältlich oder auf www.celestyalcruises.com zu finden. Die BEDINGUNGEN FÜR DIE LANDAUSFLÜGE werden ausdrücklich in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen gemäß diesen Buchungsbedingungen einbezogen.
6. ÄNDERUNG DURCH DEN KUNDEN
Die Änderung einer Buchung nach der Bestätigung ist im Allgemeinen nicht zulässig, außer unter besonderen Umständen und vorbehaltlich des uneingeschränkten Ermessens des Unternehmens. Solche Änderungen müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden und es kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.
7. ÜBERTRAGUNG DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann seinen Urlaubsvertrag an eine andere Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen einhalten kann, vorausgesetzt, dass das Unternehmen von 7 Tagen vor Beginn des Urlaubs eine schriftliche Kündigungsfrist erhält.
Wenn das Unternehmen mit der Übertragung einverstanden ist, haften sowohl der ursprüngliche als auch der neue Kunde gesamtschuldnerisch für die Zahlung des fälligen Restbetrags und für alle angemessenen zusätzlichen Gebühren oder sonstigen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben.
8. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
8.1 Wenn der Kunde die gebuchte Kreuzfahrt aus irgendeinem Grund stornieren möchte, muss er dies dem Unternehmen schriftlich per Einschreiben an die oben angegebene Adresse oder per E-Mail mitteilen. Nach Erhalt der Anweisungen des Kunden stellt das Unternehmen eine Stornierungsrechnung aus und gibt dem Kunden eventuell fälliges Geld zurück.
8.2 Es fallen folgende Gebühren an:
Die Stornierung von verkauften Plätzen für Einzelbuchungen unterliegt den folgenden Stornierungsgebühren (die Stornierungsbedingungen gelten nur für den Kreuzfahrtpreis):
2022
>90 Tage vor der Abfahrt: Keine Gebühr – volle Rückerstattung
89 – 30 Tage: Verlust des Anzahlungsbetrags
29 Tage oder weniger: Keine Erstattung außer für Hafen- und Servicegebühren
2023
>90 Tage vor Abfahrt: Stornierungsgebühr
89-30 Tage vor Abfahrt: 50 €/60 US$/40 GBP/80 AU$/80 NZ$, Verwaltungsgebühr pro Kabine
29 Tage oder weniger: Keine Rückerstattung außer Hafen- und Servicegebühren
8.3 Der Kunde hat das Recht, den Urlaubsvertrag vor Beginn des Urlaubs zu kündigen, ohne dass eine Stornierungsgebühr gezahlt werden muss, wenn am Bestimmungsort oder seiner unmittelbaren Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung des Urlaubs erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung von für den Urlaub geleisteten Zahlungen, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.
9. ÄNDERUNG/STORNIERUNG SEITENS DES UNTERNEHMENS
9.1 Die Kreuzfahrten auf der Website sind mehrere Monate im Voraus geplant, und trotz der Bemühungen, sich an das Angekündigte zu halten, müssen gelegentlich Änderungen vorgenommen werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit jegliche Bestandteile der Kreuzfahrt zu ändern oder zu stornieren, wenn der Kapitän oder der Beförderer der Ansicht ist, dass eine solche Änderung oder Streichung aus irgendeinem Grund für die ordnungsgemäße Verwaltung des Schiffes oder des Beförderers erforderlich ist oder wegen unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände, zu denen unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Krieg oder Kriegsgefahr, Ausschreitungen, zivile Unruhen, Katastrophen, höhere Gewalt, tatsächliche oder drohende terroristische Aktivitäten, Natur- und Atomkatastrophen, Feuer, Schließung von Häfen oder drohende Streiks oder Arbeitskämpfe oder jegliche andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens gehören. Das Unternehmen haftet nicht für Änderungen oder Stornierungen infolge von Ereignissen, die (i) einem mit der Kreuzfahrt nicht verbundenen Dritten zuzurechnen sind oder (ii) unvorhergesehene oder unvermeidbare Ereignisse sind oder (iii) ungewöhnlichen und unvorhergesehenen, von dem Unternehmen nicht zu vertretenden Umständen zuzuschreiben sind, die nicht mit gebührender Sorgfalt hätten vermieden werden können oder die das Unternehmen nicht hätte vorhersehen oder verhindern können.
9.2 Das Unternehmen kann den Urlaubsvertrag des Kunden kündigen und dem Kunden die für den Urlaub geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstatten, ohne eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen, wenn die Anzahl der Buchungen nicht die Mindestanzahl erfüllt, die erforderlich ist, damit die Kreuzfahrt stattfindet. Das Unternehmen benachrichtigt die Kunden über die Kündigung des Urlaubsvertrages spätestens:
(i) -20 Tage vor dem Beginn der Reise bei Kreuzfahrten, die weniger als sechs Tage dauern
(ii) 7 Tage vor dem Beginn der Reise bei Kreuzfahrten, die zwischen zwei und sechs Tage dauern
(iii) 48 Stunden vor dem Beginn der Reise bei Kreuzfahrten, die weniger als zwei Tage dauern
9.3 Wenn das Unternehmen vor der Abfahrt gezwungen ist, eine wesentliche Vertragsbedingung einschließlich des Preises erheblich zu ändern oder wenn vor der Abfahrt eine Stornierung geschieht, wird das Unternehmen den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren und ihm die folgenden Optionen bieten:
(i) volle Rückerstattung der gezahlten Beträge oder
(ii) eine alternative Kreuzfahrt mit gleichem oder höherem Wert ohne zusätzliche Kosten oder
(iii) eine alternative Kreuzfahrt mit geringerem Wert und Rückerstattung der Differenz.
Nach der Benachrichtigung über diese Optionen muss der Kunde das Unternehmen so schnell wie möglich über seine Wahl informieren. Eine alternative Kreuzfahrt kann jederzeit innerhalb von 12 Monaten nach der annullierten Kreuzfahrt gemacht werden. Das Unternehmen gewährt dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages eine Erstattung.
9.4 Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Bereitstellung sämtlicher Bestandteile der angekündigten Kreuzfahrt. Wenn das gebuchte Angebot jedoch nicht tatsächlich geboten wird, muss der Kunde das Unternehmen oder seinen Vertreter unverzüglich benachrichtigen, falls er der Auffassung ist, dass eine der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags nicht in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ausgeführt worden ist. Das Versäumnis des Kunden, das Unternehmen oder seinen Vertreter zu benachrichtigen, kann bei der Ermittlung von Preisnachlässen oder Schadensersatzansprüchen berücksichtigt werden, falls eine solche Benachrichtigung den Schaden vermieden oder verringert hätte.
9.5 Das Unternehmen muss jede mangelnde Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des vom Kunden abgeschlossenen Vertrags beheben, außer wenn
(i) dies unmöglich ist oder
(ii) unter Berücksichtigung des Umfangs der Leistungsmängel und des Wertes der betroffenen vertraglichen Leistung unverhältnismäßige Kosten entstehen.
9.6 Wenn nach der Abfahrt ein beträchtlicher Teil der Kreuzfahrt nicht realisiert werden kann, bietet das Unternehmen dem Kunden für die Weiterführung der Kreuzfahrt, sofern möglich, eine gleichwertige oder qualitativ noch bessere Alternative als im Vertrag vereinbart ohne zusätzliche Kosten und eine Entschädigung für jeden Preisunterschied an.
Wenn es nicht möglich ist, eine geeignete Alternative bereitzustellen, oder der Kunde Alternativen ablehnt, bietet das Unternehmen dem Kunden, sofern die Ablehnung des Kunden zumutbar ist, einen gleichwertigen Transport zurück an den Ort, an dem die Kreuzfahrt begonnen hat, oder an einen anderen Ort, mit dem der Kunde einverstanden ist, und bietet ihm gegebenenfalls auch eine Entschädigung an.
9.7 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Unternehmen nachweist, dass die Nichterfüllung des Vertrags auf den Kunden oder auf einen Dritten zurückzuführen ist, der mit der Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen nichts zu tun hat, und unvorhersehbar oder unvermeidbar ist oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
9.8 Nachfolgend sind Beispiele für wesentliche Änderungen aufgeführt: eine Erhöhung des Preises um mehr als 8% und jede Änderung von Bestandteilen, die für einen allgemein angenehmen Urlaub grundlegend sind. In dieser Hinsicht werden die folgenden Änderungen nicht als wesentliche Änderungen betrachtet: (i) Änderung von Fluggesellschaft, Flugplänen und Reiserouten, sofern die Abfahrts- und Ankunftsdaten unverändert bleiben und der Kunde planmäßig an und von Bord gehen kann; (ii) die Ersetzung des Schiffes; (iii) die Änderung der Reiseroute der Kreuzfahrt; (iv) ein Kabinenwechsel oder eine Änderung der Hotelunterkunft, vorausgesetzt, dass die Kabine und/oder das Hotel derselben oder einer höheren Klasse angehören; vi) Änderungen des Showprogramms und anderer Unterhaltungsformen an Bord des Schiffes.
9.9 Falls dies aus technischen, betrieblichen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist, können der Kreuzfahrtunternehmer und/oder das Unternehmen das Schiff durch ein anderes Schiff mit ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Die Ausübung dieses Rechts stellt keine wesentliche Änderung im Sinne dieser Klausel dar.
9.10 Der Beförderer und im Namen desselben der Kapitän des Schiffes kann die Reiseroute der Kreuzfahrt auch aus unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen oder aus Gründen der Sicherheit des Schiffes oder der Schifffahrt ändern. Die Ausübung dieses Rechts stellt keine wesentliche Änderung im Sinne dieser Klausel dar.
9.11 Die oben aufgeführte Liste von Beispielen, die nicht als wesentliche Änderungen der Kundenbuchung angesehen werden, ist nicht erschöpfend und hindert das Unternehmen nicht daran, andere Ereignisse als nicht wesentliche Änderungen zu behandeln.
10. REISEVERSICHERUNG
10.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass er für die gesamte Urlaubsdauer über eine angemessene Reiseversicherung verfügt, die die Kündigung des Vertrags, einschließlich durch den Kunden, Kosten für Unterstützung, Krankheit, Tod oder Körperverletzung, medizinische Behandlung, Schäden und/oder Verlust von Gepäck sowie Heimführung deckt.
11. HAFTUNG
11.1 Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Bereitstellung sämtlicher Bestandteile der angekündigten Kreuzfahrt. Wenn das gebuchte Angebot jedoch nicht tatsächlich geboten wird, haftet das Unternehmen nicht, wenn das auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
(i) auf das Verschulden des Kunden oder das Verschulden eines von den in der Buchung genannten Personen;
(ii) auf das Verschulden eines Dritten, der nicht mit diesem Vertrag verbunden ist, das unvorhersehbar und unvermeidlich ist;
(iii) auf unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände.
11.2 Die Haftung des Unternehmens ist auf die Haftung des Beförderers gemäß seinen Beförderungsbedingungen beschränkt und überschreitet diese unter keinen Umständen.
11.3 Die Haftungsgrenzen und die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen gemäß dem Athener Übereinkommen werden ausdrücklich in diese Buchungsbedingungen aufgenommen, damit die Höhe der von dem Unternehmen zu zahlenden Entschädigung begrenzt wird.
11.4 Das Athener Übereinkommen ist ein internationales Übereinkommen, das die Regeln für die Beförderung von Kunden und deren Gepäck auf See für den Beförderer und den Kunden festlegt. Nach dem Athener Übereinkommen ist die Haftung für Personenschäden/Todesfälle begrenzt. Die Haftung des Unternehmens ist nach dem Athener Übereinkommen von 1. Januar 2013, wo zutreffend, auf 46.666 SZR (Sonderziehungsrechte) und/oder auf 400.000 SZR pro Kunde je Vorfall auf der Grundlage der EU-Verordnung 392/2009 (falls zutreffend) begrenzt. Die Haftung des Unternehmens für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ist ebenfalls begrenzt. Das Athener Übereinkommen und/oder die EU-Verordnung 392/2009 sind auf die darin angegebenen Beträge beschränkt, die Wertsachen besonders berücksichtigen und die Fristen für die Erhebung von Ansprüchen angeben. Das Athener Übereinkommen setzt voraus, dass das Gepäck unbeschädigt an den Kunden geliefert wurde, es sei denn, es wird eine schriftliche Mitteilung vorgelegt: (a) bei offensichtlichen Schäden vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung oder Wiederzustellung; b) bei nicht erkennbaren Schäden oder bei Verlust innerhalb von 15 Tagen nach dem Ausschiffungs- oder Wiederzustellungsdatum oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Wiederzustellung hätte erfolgen sollen. Der Kunde hat nicht das Recht auf eine zweite Rückforderung gegen das Unternehmen wegen Tod oder Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck während der Kreuzfahrt, wenn bereits eine Klage gegen eine andere Partei erhoben wurde, einschließlich, ohne Einschränkung, gegen den Beförderer.
Bei Ansprüchen für fehlendes oder beschädigtes Gepäck muss der Kunde die Bestimmungen auf der Rückseite des Tickets oder in den Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers beachten. Bitte beachten Sie, dass Fristen gelten, innerhalb derer das Unternehmen oder der Beförderer benachrichtigt und ein Antrag gestellt werden muss. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für hochwertige Gegenstände, die der Kunde in angemessener Höhe versichern sollte. Wenn es keine geltenden Grenzwerte für das Gepäck gibt, ist die Haftung des Unternehmens auf 600 Euro pro Person begrenzt.
11.5 Soweit das Unternehmen oder der Beförderer gegenüber einem Kunden für Ansprüche aus Seetransporten haftbar sind, haben das Unternehmen und/oder der Beförderer Anspruch auf alle Rechte, Verteidigungsmittel und Einschränkungen, die dem jeweiligen Beförderer zur Verfügung stehen bzw. aus den einschlägigen Übereinkommen abzuleiten sind, und es gilt für keinen Bestandteil dieser Vereinbarung ein Verzicht auf diese Rechte. Soweit eine Bestimmung in diesem Abkommen durch das Athener Übereinkommen oder durch zwingend anwendbare oder anderweitig nicht durchsetzbare Rechtsvorschriften für nichtig erklärt wird, ist sie nur in diesem Maß nichtig.
11.6 Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet das Unternehmen unter keinen Umständen gegenüber Kunden oder zu ihnen gehörenden Dritten für eingetretene oder erwartete Gewinneinbußen, Ertragseinbußen, Nutzungsausfall, Vertragsverlust oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten, für andere Folgeschäden oder indirekte Schäden oder Schäden ähnlicher Art. Für Ansprüche, die keine Körperverletzung, Tod oder Krankheit betreffen oder nicht den oben genannten Konventionen unterliegen, ist die Haftung des Unternehmens für fahrlässige Handlungen und/oder Unterlassungen ihrer Lieferanten auf den Höchstbetrag des Preises begrenzt, den der Kunde für den Vertrag, ohne Versicherungsprämien und Verwaltungsgebühren, bezahlt hat. Betrifft dies den Verlust und/oder die Beschädigung von Gepäck und/oder anderen persönlichen Gegenständen, so überschreitet die Haftung des Unternehmens nicht den Betrag von 600 Euro. Das Unternehmen haftet zu keinem Zeitpunkt für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen jeglicher Art. Die Verwendung von Tresoren an Bord ist nach dem Übereinkommen bzw. der Verordnung keine Hinterlegung bei dem Schiff.
Wenn eine internationale Vereinbarung für die in der Kundenbuchung enthaltenen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die vom Unternehmen arrangiert oder bereitgestellt oder von einem der Lieferanten des Unternehmens bereitgestellt werden, gilt oder diese regelt und der Kunde einen Anspruch gegen das Unternehmen erhebt, der sich aus Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden ergibt, die während oder als Folge der Bereitstellung dieser Dienstleistungen oder Einrichtungen entstanden sind, ist die Verpflichtung des Unternehmens, dem Kunden oder einem Mitglied seiner Buchungsgruppe eine Entschädigung zu zahlen, und/oder der Betrag (falls vorhanden) der Entschädigung, die dem Kunden oder einem Mitglied der Buchungsgruppe des Kunden durch das Unternehmen gezahlt werden soll, gemäß den folgenden Bestimmungen und/oder auf identische Weise wie in der betreffenden internationalen Konvention vorgesehen begrenzt (jeweils einschließlich der Haftungsbedingungen, des Zeitpunkts der Geltendmachung eines Anspruchs sowie der Art und Höhe des allfälligen Schadens). Zu den internationalen Übereinkommen, die möglicherweise Anwendung finden, gehören für die Beförderung auf See der Verordnung (EU) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See und gegebenenfalls das Athener Übereinkommen von 1974, für die Beförderung auf der Straße die Genfer Konvention von 1973 und für Hotels das Pariser Übereinkommen von 1962. Das Unternehmen stellt dem Kunden auf Anfrage Kopien der relevanten Konventionen zur Verfügung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen alle Vorteile von sämtlichen Vergütungsbeschränkungen genießt, die in einem dieser Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkommen enthalten sind und für die Kundenbuchung gelten, und durch Verweisung in diese Buchungsbedingungen aufgenommen worden sind.
12. Gesundheit
12.1 Der Kunde garantiert, dass er und alle mit der Buchung reisenden Personen reisefähig sind. Jeder Kunde mit gesundheitlichen Problemen, die die Reisefähigkeit beeinträchtigen können, muss vor der Buchung ein ärztliches Attest vorlegen.
12.2 Das Unternehmen, die örtlichen Hafenbehörden und/oder der Beförderer sind jederzeit berechtigt, einen Fragebogen für das Gesundheitswesen in eigenem Namen auszuteilen. Der Kunde muss genaue Informationen zu jeglichen Krankheitssymptomen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Magen-Darm-Erkrankungen, bereitstellen. In Bezug auf Reisen auf dem Seeweg und/oder auf dem Luftweg kann der Beförderer jedem Kunden die Beförderung verweigern, der nach seinem alleinigen Ermessen Symptome einer viralen oder bakteriellen Krankheit hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Norovirus. Die Weigerung eines Kunden, den entsprechenden Fragebogen auszufüllen, kann zur Verweigerung der Beförderung führen.
12.3 Seereisenunternehmen können jedem Kunden die Reise verweigern, der ihrer Meinung nach nicht reisefähig ist, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte oder dem möglicherweise die Erlaubnis verweigert wird, in einem Hafen an Land zu gehen, oder der den Beförderer für die Instandhaltung des Hafens oder die Rückführung verantwortlich machen könnte. Darauf wird ausführlicher in den Geschäftsbedingungen des Betreibers eingegangen.
12.4 Beförderer auf dem Seeweg können verlangen, dass der Kunde aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit in seiner Kabine bleibt.
12.5 Da die Kreuzfahrtschiffe für Ferien keine Unterstützung während der Schwangerschaft oder bei der Geburt bieten können, können Buchungen von Kundinnen, die zum geplanten Abreisetag in der 24. Schwangerschaftswoche sind, nicht angenommen werden, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest für ihre Reisefähigkeit vor. Wir verweisen den Kunden auf den Abschnitt „Medizinische Behandlung“ und die Beförderungsbedingungen des Beförderers. Das Unternehmen haftet nicht und übernimmt keine Verantwortung, wenn das Schiff und/oder der Arzt nicht in der Lage sind, die erforderliche Behandlung zu bieten. Der Arzt an Bord ist nicht befugt, Babys auf die Welt zu bringen oder Versorgung vor oder nach der Geburt zu bieten.
13. BEHINDERUNG UND BESONDERE ANFORDERUNGEN
13.1 Der Kunde wird gebeten, zum Zeitpunkt der Buchung vollständige Angaben darüber zu machen, wenn er oder ein Kunde in seiner Buchung eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist, damit das Unternehmen prüfen kann, ob dieser Kreuzfahrturlaub generell für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist. Der Kunde wird gebeten, zum Zeitpunkt der Buchung vollständige Angaben zu machen, wenn er Kunde oder ein Kunde in seiner Buchung unwohl, krank, behindert oder mobil eingeschränkt ist, wenn der Kunde / oder eine Person in seiner Buchung besondere Sitzplatzanforderungen hat und/oder wenn der Kunde oder eine Person in seiner Buchung medizinische Ausrüstung an Bord mitbringen muss. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Unternehmen vor der Buchung zu informieren, wenn der Kunde oder eine Person in seiner Buchung medizinische Geräte an Bord haben muss, damit das Unternehmen sicherstellen kann, dass die medizinischen Geräte sicher transportiert und/oder mitgeführt werden können.
Der Kunde wird gebeten, zum Zeitpunkt der Buchung vollständige Angaben darüber zu machen, wenn der Kunde/oder Person in seiner Buchung einen anerkannten Begleithund an Bord des Schiffes bringen muss. Bitte beachten Sie, dass Begleithunde nationalen Vorschriften unterliegen.
Wenn das Unternehmen aus Gründen der Sicherheit und des Komforts des Kunden oder jeglicher in der Buchung des Kunden befindlicher Person der Meinung ist, dass dies unbedingt erforderlich ist, kann es verlangen, dass eine behinderte Person oder Personen mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet werden, die der behinderten Person oder den Personen mit eingeschränkter Mobilität die erforderliche Unterstützung leisten kann. Diese Anforderung stützt sich ausschließlich auf die Bewertung des Unternehmens über den Kunden oder eine Person in seiner Buchung auf Basis der Sicherheit und kann von Schiff zu Schiff und/oder von Reiseroute zu Reiseroute unterschiedlich sein.
13.2 Wenn der Kunde oder eine Person in der Buchung des Kunden an einer besonderen Erkrankung leidet, eine Behinderung oder reduzierte Mobilität hat, für die eine persönliche Betreuung oder Überwachung erforderlich ist, muss diese persönliche Betreuung oder Überwachung vom Kunden und auf seine Kosten organisiert werden. Das Schiff ist nicht in der Lage, Erholungsdienste, persönliche Betreuung oder Beaufsichtigung oder sonstige Betreuungsformen für physische oder psychiatrische oder andere Leiden bereitzustellen.
13.3 Wenn nach sorgfältiger Bewertung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden oder einer Person in seiner Buchung festgestellt wird, dass der Kunde oder diese Person nicht sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen befördert werden kann, kann das Unternehmen die Annahme einer Buchung oder die Einschiffung einer behinderten Person oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität aus Sicherheitsgründen verweigern.
13.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Beförderung des Kunden oder einer anderen Person zu verweigern, die das Unternehmen nicht angemessen über Behinderungen oder Unterstützungsbedarf informiert hat, damit das Unternehmen aus Sicherheitsgründen fundiert bewerten kann, ob es machbar ist, dass der Kunde mit Sicherheit befördert werden kann. Wenn der Kunde oder die Person, mit ihm in seiner Buchung reist, nicht mit einer Entscheidung des Unternehmens einverstanden ist, muss der Kunde/sie schriftlich eine Beschwerde mit allen Belegen für das Unternehmen einreichen, und dann wird die Angelegenheit von einer Führungskraft geprüft.
13.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Beförderung des Kunden oder einer Person in seiner Buchung zu verweigern, wenn der Kunde oder diese Person nach Ansicht des Unternehmens und/oder des Beförderers nicht reisefähig ist oder deren Zustand im Hinblick auf Sicherheit für sich selbst oder andere Personen auf der Kreuzfahrt eine Gefahr darstellen kann.
Wenn der Kunde oder eine Person in seiner Buchung zwischen dem Buchungsdatum des Pakets und dem Datum des Beginns der Reise feststellt, dass er/sie besondere Sorgfalt oder Unterstützung wie oben beschrieben benötigen wird, dann soll der Kunde/die betreffende Person das Unternehmen unverzüglich informieren, damit es fundiert bewerten kann, ob der Kunde oder jegliche Person in der Buchung des Kunden, die eine solche besondere Pflege oder Unterstützung benötigt, auf sichere oder betrieblich mögliche Weise befördert werden kann.
13.5 Es kann sein, dass die Schiffe über eine begrenzte Anzahl von Kabinen verfügen, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder behinderte Personen geeignet sind. Nicht alle Bereiche der Schiffe sind für Behinderte zugänglich und/oder speziell für den Zugang von Behinderten ausgestattet. Daher hängen alle Buchungen für behinderte Personen von der Verfügbarkeit geeigneter Unterkünfte und gegebenenfalls von der Anwesenheit eines Begleiters ab, der die behinderte Person unterstützen kann. Kunden, die auf Rollstühle angewiesen sind, müssen ihren eigenen Rollstuhl in Standardgröße haben. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, alternative Aktivitäten an Bord oder an Land für behinderte Kunden zu organisieren, oder die Verantwortung dafür, dass ein behinderter Kunde die angebotenen Dienstleistungen oder Aktivitäten während des Urlaubs nicht oder nur teilweise nutzen kann.
13.6 Das Unternehmen wird sein Bestes tun, um den speziellen Bedürfnissen oder Anforderungen der Kunden nachzgbommen oder medizinische, diätetische oder anderweitige Bedürfnisse zu erfüllen; solche Anforderungen sind jedoch nicht Vertragsbestandteil und daher kann das Unternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden.
14 MEDIZINISCHE BEHANDLUNG
14.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass er über eine umfassende Reisekrankenversicherung für medizinische Behandlung und seine Rückreise verfügt. Kunden mit Anamnese oder Problemen sollten sich vor der Reise von ihrem Arzt beraten lassen.
14.2 Medizinische Einrichtungen stehen zwar an Bord von Kreuzfahrtschiffen zur Verfügung, aber der Kunde muss berücksichtigen, dass der Schiffsarzt kein Spezialist ist und dass das medizinische Zentrum des Schiffes nicht den gleichen Standards wie ein landgestütztes Krankenhaus entspricht und entsprechen soll, sondern allgemeine medizinische Versorgung bieten soll. Das medizinische Material und die entsprechende Ausrüstung der Schiffe werden von den Anforderungen des Flaggenstaates bestimmt. Daher haften weder das Unternehmen noch der Beförderer oder der Arzt gegenüber dem Kunden, wenn an Bord keine Krankheiten behandelt werden können. Der Kunde erkennt an, dass es zwar einen qualifizierten Arzt an Bord gibt, aber es die Pflicht oder Aufgabe des Kunden ist, sich gegebenenfalls während der Kreuzfahrt ärztlichen Rat einzuholen.
14.3 Vor der Abreise sollten Kunden geeignete Ratschläge zu Impfstoffen oder anderen Arzneimitteln oder zu notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für die Länder, die sie besuchen möchten, einholen. Die Kunden müssen alle relevanten Impfbescheinigungen bei sich haben.
14.4 Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls müssen Kunden möglicherweise vom Beförderer und/oder dem Kapitän zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder das Unternehmen noch der Beförderer übernehmen die Verantwortung hinsichtlich der Qualität der medizinischen Behandlung an einem Hafen oder an dem Ort, an dem der Kunde ankommt. Das Unternehmen und der Beförderer übernehmen keinerlei Verantwortung in Bezug auf an Land bereitgestellte medizinische Einrichtungen.
14.5 Medizinische Einrichtungen und Standards sind von Hafen zu Hafen verschieden. Das Unternehmen und der Beförderer geben keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den Standard der medizinischen Behandlung an Land ab.
15. AUFGABEN DES KUNDEN
15.1 Das Verhalten der Kunden darf die Sicherheit, den Frieden und den Genuss der Kreuzfahrt durch die anderen Kunden nicht beeinträchtigen. Die Kunden müssen umsichtig vorgehen und alle Anweisungen des Unternehmens und/oder des Beförderers befolgen und die während ihres Urlaubs geltenden administrativen oder gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
15.2 Kunden dürfen keine lebenden Tiere, Schusswaffen und Munition, Sprengstoffe oder brennbare, giftige oder gefährliche Stoffe an Bord von Schiffen mitbringen.
15.3 Die Kunden haften für alle Schäden, die dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und/oder jeglichem Anbieter von Dienstleistungen entstehen, die zum Urlaub gehören, wenn der Kunde diese Klausel nicht einhält. Der Kunde haftet insbesondere für alle Schäden, die an dem Schiff oder seinen Einrichtungsgegenständen und seiner Ausrüstung verursacht wurden, für Verletzungen oder Verluste anderer Kunden und Dritter sowie für alle dem Kunden zustehenden Strafen, Geldbußen und Kosten, die das Unternehmen, der Beförderer oder de Zulieferer an die Hafen-, Zoll-, Gesundheits- oder sonstigen Behörden eines beliebigen Landes zu entrichten hat.
15.4 Der Kunde muss dem Unternehmen alle Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, die sich in seinem Besitz befinden und die das Unternehmen benötigen kann, um das Subrogationsrecht des Kunden gegenüber Dritten geltend zu machen, die möglicherweise für von dem Kunden erlittenen Schaden haften. Der Kunde haftet gegenüber dem Unternehmen für jegliche Beeinträchtigung des Subrogationsrechts, wenn diese Klausel nicht vollständig erfüllt wird.
15.5 Die Kunden müssen dem Unternehmen alle Informationen zur Verfügung stellen, die es anfordert, damit es oder die Erbringer von Dienstleistungen im Rahmen des Urlaubs ihre Sicherheitsverpflichtungen erfüllen können.
16. REISEDOKUMENTE
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass, ein Visum, eine Gesundheitskarte und andere für die vorgesehenen Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderliche Dokumente zu besitzen. In einigen Ländern außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich, der noch für eine bestimmte Zeit, beispielsweise 6 Monate, gültig ist oder noch leere Seiten hat. Korrekte, gültige und vollumfänglich wirksame Reisedokumente sowie die Berechtigung zum Reisen sind zum Zeitpunkt der Einschiffung und während der gesamten Kreuzfahrt erforderlich. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine Reisefähigkeit sicherzustellen und über alle erforderlichen und gültigen Reisedokumente zu verfügen, um reisen und die gebuchte Kreuzfahrt beenden zu können. Wenn der Kunde nicht alle erforderlichen und gültigen Dokumente besitzt, ist die Einschiffung an Bord des Schiffes nicht zulässig und es werden die vollen Stornierungsgebühren berechnet, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Den Kunden wird empfohlen, sich mit ihrem Reisebüro oder der zuständigen Behörde im Land des Kunden in Verbindung zu setzen, um Informationen zu allen erforderlichen Visa und sonstigen Dokumenten zu erhalten, die sie für ihren Urlaub oder ihre Reise benötigen. Der Kunde sollte die genannten Behörden ausführlich über die Länder informieren, die er zu besuchen beabsichtigt, damit die Behörden prüfen, ob der Kunde ein Visum benötigt oder ob er bestimmte Gesundheitsformalitäten erfüllen muss.
16.2 Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen in irgendeiner Weise, einschließlich für jegliche Kosten, Schäden usw., die dem Kunden durch die Verweigerung der Beförderung oder sogar der Ausschiffung durch die zuständigen Behörden entstehen, wenn er die Anforderungen unter 16.1 nicht erfüllt. Wenn das Unternehmen und/oder der Beförderer in diesem Zusammenhang eine Geldstrafe zahlen muss, muss der Kunde diese erstatten.
17. BESCHWERDEN
Vorbehaltlich der vorstehenden Klausel 9.2 müssen alle Beschwerden schriftlich an das Unternehmen gerichtet werden und an die Adresse Lemesos Avenue Nr.11, 2112, Nikosia, Zypern, geschickt werden.
18. ZUSTÄNDIGKEIT
18.1 Alle Prozesse, Klagen oder Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen oder seine Angestellten (mit Ausnahme von Klagen nach dem Athener Übereinkommen, die vor einem der in Artikel 17 des Athener Übereinkommens genannten Gerichte erhoben werden können), werden, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, vor den Gerichten von Nikosia, Zypern gebracht.
18.2 Mit Ausnahme von Tod und Körperverletzung muss jede Forderung innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum, an dem die Forderung entstanden ist, schriftlich bei dem Unternehmen angemeldet werden, und alle Klagen (die nicht dem Athener Übereinkommen unterliegen) müssen innerhalb eines Jahres eingeleitet werden, andernfalls übernimmt das Unternehmen dem Kunden gegenüber keinerlei Haftung.
19. FINANZIELLE ABSICHERUNG DES KUNDEN
19.1 KREUZFAHRTEN
Alle Kreuzfahrten auf der Website sind durch ein Verbraucherschutzsystem geschützt. In dem unwahrscheinlichen Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens werden geeignete Maßnahmen getroffen, um das Geld, das der Kunde an das Unternehmen gezahlt hat, zurückzuerstatten.
19.2 FLÜGE
Alle Flüge unterliegen den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Die Flugzeiten und -routen der Fluggesellschaften, die zum Zeitpunkt der Kundenbuchung online angezeigt werden und/oder danach auf der Kundenbestätigungsrechnung detailliert aufgeführt sind, werden dem Unternehmen von seinen Lieferanten zur Verfügung gestellt und sind daher nicht endgültig;sie dienen nur als Anhaltspunkt vorbehaltlich Änderungen und Bestätigung. In manchen Fällen sind die Identität der Fluggesellschaft, Flugzeiten und/oder -routen möglicherweise nicht verfügbar, jedoch wird der Kunde informiert, sobald das Unternehmen diese Informationen erhält.
Der Kunde erhält eine Bestätigung der Fluggesellschaft(en), Flugzeiten und Routen mit den Reisedokumenten des Kunden, die ca. 14 Tage vor Abflug versandt werden. Der Kunde muss die Tickets nach Erhalt sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie die korrekten Flugzeiten und Angaben zum Beförderer beinhalten. Wenn sich die Flugzeiten nach dem Versand der Tickets ändern, wird das Unternehmen den Kunden so bald wie möglich kontaktieren. Änderungen der Identität des Luftfahrtunternehmens und/oder der Flugzeiten berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Änderung anderer Vereinbarungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Mitglieder seiner Buchungsgruppe rechtzeitig am Flughafen ankommen, um einzuchecken und die entsprechenden Flugzeuge zu besteigen. Die Fluggastgebühr ist für alle Passagiere zu entrichten, die von britischen Flughäfen abfliegen, und ist im Preis jedes Sitzes enthalten. Um als Kleinkind zu gelten, muss ein Kind am Tag des Rückfluges unter 2 Jahre alt sein. Bitte beachten Sie, dass es eine gemeinschaftliche Liste (unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en zu finden) gibt, die Einzelheiten zu den Luftfahrtunternehmen enthält, die einem Betriebsverbot in der EU unterliegen. Das Unternehmen ist weder das Luftfahrtunternehmen noch ein ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne der Verordnung über Zivilluftfahrt (Nichtbeförderung, Entschädigung und Unterstützung) von 2005 Nr. 975 („Verordnung von 2005“). Gemäß der Verordnung von 2005 ist das Luftfahrtunternehmen und/oder das ausführende Luftfahrtunternehmen verpflichtet, die Fluggäste zu entschädigen, und alle Ansprüche im Zusammenhang mit Stornierung, Verspätung oder Nichtbeförderung in Bezug auf einen Flug müssen daher beim betreffenden Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden.
Viele Flüge und Ferien, die Flugreisen einschließen, auf dieser Website sind durch die finanzielle Absicherungsversicherung des Unternehmens finanziell abgesichert. Dieser finanzielle Schutz gilt jedoch nicht für alle auf dieser Website aufgeführten Ferien- und Reisedienstleistungen.
Das Unternehmen bestätigt, welcher Schutz möglicherweise für die Buchung des Kunden gilt
20. DATENSCHUTZ DER BETROFFENEN PERSONEN
20.1 Um die Buchung des Kunden zu bearbeiten und sicherzustellen, dass die Reisevereinbarungen des Kunden reibungslos ablaufen und das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, um seinen Reisevertrag mit dem Kunden zu erfüllen, verlangt das Unternehmen, dass der Kunde personenbezogene Daten zu allen weiteren Personen der Buchung bereitstellt, einschließlich der Kinder (betroffene Personen). Das Unternehmen erhebt diese personenbezogenen Daten gemäß seinen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen [diese finden Sie unter www.celestyalcruises.com] in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Verordnung (EU) 2016/679.
20.2 Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf die betroffene Person beziehen, wie Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass- oder Personalausweisnummer, Bank- oder Kreditkartendaten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung der Kunden , gesundheitsbezogene Daten zu Überwachungs- und Alarmierungszwecken, zur Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und anderer schwerwiegender Gesundheitsbedrohungen, einschließlich besonderer Bedürfnisse/diätetischer Anforderungen, Name und Kontaktdetails einer im Notfall zu benachrichtigenden Person; sensible Daten umfassen Rasse oder ethnische Herkunft und religiöse Überzeugungen.
20.3 Gemäß den Richtlinien des Unternehmens darf das Unternehmen nur solche personenbezogenen Daten einholen, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. Einwanderung und behördliche Anforderungen) oder zur sicheren Erfüllung des Vertrags mit den Kunden erforderlich sind, einschließlich Informationen zu Krankheiten, eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung, die für die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen und/oder Unterstützung oder für die Beurteilung, ob der Urlaub oder ein angebotener Bestandteil davon sicher und geeignet ist, relevant sein können. Diese personenbezogenen Daten, die die Kunden dem Unternehmen zur Verfügung stellen, können gespeichert, verwendet, offengelegt oder anderweitig anderen Lieferanten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, verschiedene Bestandteile seines Vertrags mit den Kunden zu erfüllen. Das Unternehmen verarbeitet nur diejenigen Daten der Kunden, die relevant und notwendig sind und die das Unternehmen an die entsprechenden Anbieter weitergeben muss, z. B. an Fluggesellschaften, Hotels und Transportunternehmen, die zusammen mit dem Unternehmen verschiedene Bestandteile des Kundenurlaubs abdecken. Es kann erforderlich sein, dass die personenbezogenen Daten des Kunden an Sicherheits- oder Kreditüberprüfungsunternehmen, Behörden wie Zoll-/Einwanderungsbehörden oder wie gesetzlich gefordert weitergegeben werden.
20.4 Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung dafür, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden getroffen werden, einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen jedes Unternehmens oder jeder Person, die die personenbezogenen Daten des Kunden im Auftrag des Unternehmens verarbeiten. Zudem sind, wenn der Kunde außerhalb der Europäischen Union (EU) Ferien macht, die Datenschutzkontrollen in den Kundenländern möglicherweise nicht so streng wie die gesetzlichen Anforderungen in der EU vorschreiben Das Unternehmen wird die personenbezogenen Daten des Kunden jedoch nur dann an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln, wenn das Drittland oder die internationale Organisation, die die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und vorausgesetzt, dass die Rechte und Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf seine Daten verfügbar sind.
20.5 Das Unternehmen wird keine personenbezogenen/sensiblen Daten des Kunden an Personen weitergeben, die nicht für einen Teil der Reiseregelungen des Kunden verantwortlich sind, und die Anforderung der personenbezogenen/sensiblen Daten ist für die Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden nicht erforderlich. Das Unternehmen bewahrt die personenbezogenen Daten des Kunden in seinem archivierten System bis zu sieben Jahren nach der letzten Verwendung dieser personenbezogenen Daten auf, um dem Unternehmen die Einhaltung seiner rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Buchungen zu ermöglichen und zu dem zusätzlichen Zweck der Abwehr von Klagen gegen das Unternehmen in Bezug auf den Kundenvertrag mit dem Unternehmen. Das Unternehmen wird die personenbezogenen Daten des Kunden nur so lange aufbewahren, wie dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
20.6 Der Kunde ist berechtigt, Zugang zu seinen von dem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien zu erhalten und das Unternehmen aufzufordern, unrichtige personenbezogene Daten über den Kunden zu korrigieren oder sensible Daten zu löschen, die den Bestimmungen der Richtlinie und jeglicher Rechtsgrundlage unterliegen; das Unternehmen kann darauf Widerspruch einlegen. Die Kunden können eine Kopie der über sie gespeicherten personenbezogenen Informationen erhalten, indem sie sich schriftlich an Celestyal Cruises Center Limited, Lemesos Avenue Nr. 11, 2112 Nicosia, Zypern, wenden
20.7 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Informationen, die wir über den Kunden bewahren, aktuell und genau sind. Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen die Bedingungen.
21. WICHTIGER HINWEIS
• Kleiderordnung in den Speisesälen: Da sich die meisten Kunden gerne zum Abendessen gut anziehen, sollten Damen ein Kleid oder lange Hosen und Männer lange Hosen mit Hemd oder Jacke tragen. Bitte tragen Sie keine Shorts.
• Optionale Ausflüge, persönliche Ausgaben, Snacks, medizinische Kosten, Hafengebühren und andere Dienstleistungen sind nicht im Preis der Kreuzfahrt enthalten.
• Trinkgelder werden direkt auf dem Kundenkonto belastet. Sie werden zu gleichen Teilen auf die Crew verteilt und beziehen sich auf die Dienstleistungen des Kundenkabinen-, des Speisesaalpersonals und der Maitres. Wir empfehlen daher, dass der Kunde Einzelpersonen kein Trinkgeld anbietet.
• Für den Komfort aller unserer Gäste dürfen Pfeifen und/oder Zigarren nicht in Kabinen, Abfallbereichen und öffentlichen Bereichen an Bord des Schiffes , sondern nur auf offenen Decks geraucht werden. Das Rauchen von Zigaretten ist nur in ausgewiesenen Bereichen in unseren öffentlichen Räumen gestattet. Die Speisesäle sind als Nichtraucherbereiche ausgewiesen.
• Die Währung an Bord ist der Euro. Devisenstellen gibt es im Büro des Zahlmeisters.
• Reklamationen und/oder Beschwerden müssen der Rezeption an Bord gemeldet werden und das entsprechende Formular muss vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor er von Bord geht.
• Die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Gegenständen unterliegt den Geschäftsbedingungen des Beförderungsvertrages (z. B. Passagierflugschein), die vom Beförderer ausgestellt wurden und zusammen mit dem Text des Athener Übereinkommens zur Einsicht zur Verfügung stehen. Dadurch, dass der Kunde diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und/oder verwendet und/oder unter den Bedingungen des Beförderungsvertrags reist, akzeptiert er alle Vorschriften, die darin festgelegt sind, davon unabhängig, ob sein Ticket an ihn oder einen Dritten geliefert wurde
• Verloren-gefunden
Alle Gegenstände, die der Passagier an Bord des Schiffes gelassen hat, werden vom Luftfahrtunternehmen für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt, nach denen das Unternehmen das Recht hat, sie an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden.
Alle Personen, die eine Kreuzfahrt mit dem Unternehmen buchen, sollten über die Anwendbarkeit der auf der Website verfügbaren Rechte des Passagiers informiert sein.
22. NUTZUNG DER WEBSITE – Bitte beachten Sie die „Nutzungsbedingungen“.
23. Datenschutzbestimmungen – Bitte beachten Sie die „Datenschutzbestimmungen“.
24. TRENNBARKEIT
Wenn eine oder mehrere Vorschriften dieser Bestimmungen zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Recht eines beliebigen Hoheitsgebiets ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar sind oder werden, ist die jeweilige Bestimmung in diesem Hoheitsgebiet im erforderlichen Umfang unwirksam, ohne dass das die Gültigkeit, die Rechtmäßigkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in dieser oder einer anderen Rechtsordnung sowie einer solchen Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung dadurch beeinträchtigt werden.
25. PASSAGIERGRUNDRECHTE
Die Mitglieder der Cruise Lines International Association setzen sich für den Komfort und die Pflege aller Passagiere auf der ganzen Welt ein. Um dieser Verpflichtung nachzgbommen, haben unsere Mitglieder zugestimmt, die folgenden Passagierrechte zu übernehmen:
25.1 Das Recht, ein angedocktes Schiff zu verlassen, wenn wesentliche Dienstleistungen wie Nahrung, Wasser, sanitäre Einrichtungen und Zugang zu medizinischer Versorgung nicht angemessen an Bord bereitgestellt werden können, unter alleinigem Vorbehalt der Sorge des Kapitäns hinsichtlich der Sicherheit der Passagiere, sowie der Zoll- und Einwanderungsvorschriften des Hafens.
25.2 Das Recht auf eine volle Rückerstattung für eine Reise, die aufgrund von mechanischen Ausfällen storniert wird, oder auf eine Teilrückerstattung für Reisen, die aufgrund dieser Ausfälle vorzeitig beendet werden.
25.3 Das Recht, an Bord von Schiffen, die außerhalb von Flüssen oder Küstengewässern verkehren, ganzzeitige professionelle medizinische Notfallversorgung solange zu erhalten, bis ärztliche Betreuung an Land verfügbar ist.
25.4 Das Recht auf zeitnahe Aktualisierung von Informationen in Bezug auf etwaige Änderungen des Fahrplans des Schiffes im Falle eines mechanischen Ausfalls oder Notfalls sowie in Bezug auf den aktuellen Stand der Bemühungen um die Behebung mechanischer Ausfälle.
25.5 Das Recht auf eine Schiffsbesatzung, die in Notfall- und Evakuierungsverfahren ordnungsgemäß geschult ist.
25.6 Das Recht auf eine Notstromquelle bei Ausfall des Hauptgenerators.
25.7 Das Recht auf Transport zum geplanten Auslaufhafen des Schiffes oder in die Heimatstadt des Passagiers, falls eine Kreuzfahrt aufgrund mechanischer Ausfälle vorzeitig beendet wird. *
25.8 Das Recht auf Unterkunft, wenn die Ausschiffung und eine Übernachtung in einem außerplanmäßigen Hafen erforderlich sind, weil eine Kreuzfahrt wegen mechanischer Ausfälle vorzeitig beendet wird.
25.9 Das Recht, auf jeder Website der Kreuzfahrtlinie eine gebührenfreie Telefonleitung zur Verfügung zu haben, die für Fragen oder Informationen zu allen Aspekten der Betriebsabläufe an Bord verwendet werden kann. **
25.10 Das Recht, diese Fluggastrechte der Kreuzfahrbranche auf der Website jeder Linie zu veröffentlichen.
* Nach Wahl der Fluggesellschaft
** Sofern verfügbar und machbar für alle Länder in einer Region mit Zugang zur Website.